Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Personalvermittlung
1. Allgemeines
1.1. Die Tätigkeit von Personalwelt 24 umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen.
1.2. Personalwelt 24 berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offen zugängigen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. Personalwelt 24 unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen, und die Teilnahme beim Vorstellungsgespräch.
1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen, oder zu ermöglichen, dass diese von Personalwelt 24 werden.
2. Vertraulichkeit
2.1. Personalwelt 24 überlässt dem Kunden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den Kandidaten/Kandidatinnen. Der Kunde achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten der Bewerber/innen nicht missbräuchlich zu verwenden, oder an Dritte weiter zu geben.
2.2. Personalwelt 24 verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.
3. Honorar
3.1. Mit dem Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem oder mehreren von Personalwelt 24 vermittelten Arbeitssuchenden ist die Tätigkeit von Personalwelt 24 erfolgreich abgeschlossen.
Damit entsteht auch ein Vergütungsanspruch. Dieser entfällt auch nicht, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird, oder das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig beendet wird.
3.2. Für die erfolgreiche Vermittlung steht Personalwelt 24 ein Honorar in der schriftlich vereinbarten Höhe zu. Ist der Bewerber im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheines, ist die Vermittlung für den Auftraggeber (Kunden) kostenfrei, bzw. bei Vermittlung von Fach- und Führungspersonal wird der Vermittlungsgutschein beim Honorar mit in Anrechnung gebracht. Das Honorar beträgt 15 ? 25 % eines Brutto-Jahreseinkommens (inkl. Sonderzahlungen) je nach Art und Aufwand der Beschaffung. Sollte eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegen, beträgt das Honorar 15 % des ersten Brutto-Jahresgehaltes (inkl. Sonderzahlungen). Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar spätestens 10 Tage nach Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerberin fällig und fällt bei der Vermittlung mehrerer Bewerber/innen für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an.
3.4. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personalwelt 24 spätestens 5 Tage nach dem Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übermitteln.
3.6. Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einem von Personalwelt 24 vorgestellten Bewerber/einer Bewerberin nach Ablauf des Vermittlungsvertrages zustande, so bleibt der Anspruch von Personalwelt 24 auf Zahlung des Vermittlungshonorars unberührt.
4. Haftung
4.1. Personalwelt 24 haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. Personalwelt 24 kann die Vermittlungstätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen. Personalwelt 24 haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, oder für von Bewerbern verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.
5. Sonderleistungen
5.1. Auslagen der Bewerber/innen für Vorstellungsgespräche im Hause des Auftraggebers werden vom Auftraggeber direkt erstattet.
5.2. Reise- und Übernachtungskosten die Personalwelt 24 im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber direkt an Personalwelt 24 zu erstatten.
5.3. Bei anzeigengestützter Personalsuche sind Anzeigenkosten nach Vorlage der Rechnung direkt an Personalwelt 24 zu erstatten.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen Personalwelt 24 und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6.2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird, zu ersetzen.
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Personalwelt 24 und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
7.2. Erfüllungsort ist Göppingen.
7.3. Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist der Hauptsitz unseres Unternehmens Göppingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.















