Bewerber
Wir bieten Ihnen auf drei Wegen Unterstützung bei Ihrer beruflichen Neuorientierung. Der intensivste ist die Arbeitsvermittlung, wichtige Anstöße und Hilfen erhalten Sie in der Karriereberatung und im Coaching
Arbeitsvermittlung
Bei der Arbeitsvermittlung unterstützen wir Sie intensiv dabei, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wählen Sie einen Personalwelt24 Berater/in aus und kontaktieren Sie ihn/sie direkt, er/sie wird mit Ihnen zusammen die weiteren Schritte besprechen, die für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung notwendig sind.
Bei der Arbeitsvermittlung unterstützen wir Sie intensiv dabei, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wählen Sie einen Personalwelt24 Berater/in aus und kontaktieren Sie ihn/sie direkt, er/sie wird mit Ihnen zusammen die weiteren Schritte besprechen, die für eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung notwendig sind.
Selbstzahler oder Vermittlungsgutschein
Die Arbeitsvermittlung können Sie immer nutzen, gleich ob Sie sich einfach beruflich verbessern wollen oder akut arbeitsuchend sind. Im zweiten Fall brauchen Sie das Vermittlungshonorar nicht einmal selbst bezahlen, wenn Sie derzeit Arbeitslosengeld I beziehen und länger als sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind. Dann haben Sie nämlich Anspruch auf einen sogenannten Vermittlungsgutschein. Diesen erhalten Sie auf formlosen Antrag von Ihrem Arbeitsvermittler, Beantragung per Telefon oder Email reicht. Erhalten Sie derzeit Arbeitslosengeld II, fragen Sie am besten Ihren Fallmanager. In der Regel erhalten Sie ebenfalls einen Vermittlungsgutschein.
Nutzen Sie die Arbeitsvermittlung ohne einen Vermittlungsgutschein, zahlen Sie das Vermittlungshonorar von 2.000 Euro selbst, eine Ratenzahlung ist im Ausnahmefall möglich.
Die Arbeitsvermittlung können Sie immer nutzen, gleich ob Sie sich einfach beruflich verbessern wollen oder akut arbeitsuchend sind. Im zweiten Fall brauchen Sie das Vermittlungshonorar nicht einmal selbst bezahlen, wenn Sie derzeit Arbeitslosengeld I beziehen und länger als sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind. Dann haben Sie nämlich Anspruch auf einen sogenannten Vermittlungsgutschein. Diesen erhalten Sie auf formlosen Antrag von Ihrem Arbeitsvermittler, Beantragung per Telefon oder Email reicht. Erhalten Sie derzeit Arbeitslosengeld II, fragen Sie am besten Ihren Fallmanager. In der Regel erhalten Sie ebenfalls einen Vermittlungsgutschein.
Nutzen Sie die Arbeitsvermittlung ohne einen Vermittlungsgutschein, zahlen Sie das Vermittlungshonorar von 2.000 Euro selbst, eine Ratenzahlung ist im Ausnahmefall möglich.
Outplacement
Wenn Sie aktuell von Kündigung bedroht oder betroffen sind, weil Ihr Arbeitgeber Personal abbauen muss, haben wir einen ganz besonderen Service für Sie: das sogenannte Outplacement, im Amtsdeutsch Transfermaßnahme. Dieses Outplacement kombiniert die Arbeitsvermittlung mit einem intensiven Training und Coaching, damit Sie möglichst noch innerhalb Ihrer Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsplatz finden. Sie tragen hierbei gar keine Kosten, und Ihr Arbeitgeber wird zu 50 Prozent bezuschusst. In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber diese Kosten tragen, wir besprechen das gerne mit ihm. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Wenn Sie aktuell von Kündigung bedroht oder betroffen sind, weil Ihr Arbeitgeber Personal abbauen muss, haben wir einen ganz besonderen Service für Sie: das sogenannte Outplacement, im Amtsdeutsch Transfermaßnahme. Dieses Outplacement kombiniert die Arbeitsvermittlung mit einem intensiven Training und Coaching, damit Sie möglichst noch innerhalb Ihrer Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsplatz finden. Sie tragen hierbei gar keine Kosten, und Ihr Arbeitgeber wird zu 50 Prozent bezuschusst. In den meisten Fällen wird Ihr Arbeitgeber diese Kosten tragen, wir besprechen das gerne mit ihm. Sprechen Sie uns einfach darauf an!















